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Pflegedienst Ute Sommers GbR - Ute und Silke Sommers


Gesellschaftsservice

Wir begleiten Sie bei SpaziergängenHinter dem Begriff Gesellschaftsservice verbergen sich drei Angebote für unterschiedliche Interessengruppen:

Betreuung bei mangelnder Alltagskompetenz

Pflegende Angehörige sind durch die jahrelange Pflege abgespannt und oft gesellschaftlich isoliert. In vielen Fällen brauchen die Pflegebedürftigen ständige Aufsicht, die das Verlassen der Wohnung für einen längeren Zeitraum ohne eine Ersatzpflegekraft unmöglich werden lässt. Einkäufe oder eigene Arztbesuche können nur unter zeitlichem Druck und erheblicher innerer Anspannung ausgeführt werden. Zeit für sich selbst zur Erholung entfällt völlig.

Für die stundenweise Betreuung können dem Pflegebedürftigen (auch bei Einstufung in die Pflegestufe 0) 100 bis 200 Euro im Monat von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden (§ 45b SGB XI).

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, sieht das Pflegeversicherungsgesetz im § 39 die Möglichkeit vor, eine Ersatzpflegekraft für längstens 4 Wochen oder bis zu 1.470,- EUR je Kalenderjahr zu bezuschussen.

Nach Beantragung bei der zuständigen Pflegekasse können wir Ihnen nach Absprache einsatz- oder stundenweise eine Ersatzpflegekraft zur Verfügung stellen.

Für Personen, die Unterhaltung wünschen

Personengruppen, die keine pflegerischen Leistungen benötigen, sondern soziale und menschliche Kontakte wünschen, bieten wir z. B.:

  • Begleitung bei Spaziergängen oder ins Theater
  • Rollstuhlschiebedienst
  • Vorlesen